Häufige Fragen an die Friedhofsverwaltung

  • 1) Wie lange ist die Ruhezeit bei Erdbestattungen?

    • Für Kinder ab 6 Jahre und für Erwachsene: 40 Jahre
    • Für Kinder bis 5 Jahren: 30 Jahre
  • 2) Wie lange ist die Ruhezeit bei Urnenbeisetzungen?

    20 Jahre

  • 3) Ab wann können Grabstätten vorzeitig abgeräumt werden?

    Grabstätten können vorzeitig abgeräumt werden, wenn mindestens die Hälfte der Ruhezeit abgelaufen ist:

    • bei Erdbestattungen nach 20 Jahren
    • bei Urnenbestattungen nach 10 Jahren
  • 4) Wie viele Urnenbeisetzungen sind auf einer Erdbestattung möglich?

    Auf Grabstätten, die bereits mit einer Erdbestattung belegt sind, können zusätzlich je Lage bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Auf einer Lage, auf der bereits eine Urnenbestattung stattgefunden hat, kann jedoch keine Erdbestattung mehr stattfinden.

  • 5) Was sind „pflegefreie Gräber“?

    Bei pflegefreien Gräbern für Erd- und Urnenbestattungen verbleibt das Nutzungsrecht beim Friedhofsträger, somit auch die Grabpflege und die Abräumkosten.

    Das gesamte Grabfeld wird mit bodendeckender Bepflanzung begrünt. Eine weitere Bepflanzung ist nicht gestattet.

    Die Friedhofsverwaltung lässt nach jeder Beisetzung eine Grabplatte oder Stehle aus Naturstein anfertigen und auflegen oder anbringen, in die der Vorname, Name, das Geburts- und Sterbedatum der/des Verstorbenen eingraviert werden.

    Sämtliche Leistungen und Arbeiten werden durch die Friedhofsverwaltung oder einem von ihr beauftragtem Unternehmen erbracht.

  • 6) Sind die Baumbestattungen auch „pflegefrei“?

    Ja, wir bieten pflegefreie Urnen-Baumbestattungen mit biologisch abbaubaren Urnen an. Dabei besteht auch die Möglichkeit für Partnergrabstätten.